Die beschleunigte Grundqualifikation
Sie betrifft alle Neueinsteiger in dem Beruf des Lkw- oder Busfahrers. Sie wird erworben durch den Besuch einer 140-stündigen Ausbildung mit anschließender theoretischer Prüfung vor der IHK.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
- Der Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
- Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
- Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
Beschleunigte Grundqualifikation Bus
Die Lehrgangstermine und Preise erhalten Sie auf Anfrage.

Ausbildungslehrgang der beschleunigten Grundqualifikation für BUS-Fahrer nach dem BKrFQG. 140 Stunden a 60 min incl. 10 praktische Fahrstunden. Abschluß IHK Prüfung.
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Beschleunigte Grundqualifikation LKW
Die Lehrgangstermine und Preise erhalten Sie auf Anfrage.

Ausbildungslehrgang der beschleunigten Grundqualifikation für LKW-Fahrer nach dem BKrFQG. 140 Stunden a 60 min incl. 10 praktische Fahrstunden. Abschluß IHK Prüfung.
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Informationen
Sie möchten gern weiter Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation nach dem BKrFQG?
Wir informieren Sie gern:
Fahrschule Schmidt
Tel: 0531-2850810
Fax: 0531-8667784
...von 8 bis 8 Service
Tel: 0531-26 20 200
Sie können uns aber auch eine
E-mail senden an:
info@fahrschule-schmidt.de
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