Klasse C1E

Mindestalter: 18
Vorbesitz Klasse: C1
Einschluß: BE sowie D1E und DE, sofern der Inhaber Klasse D1 bzw. D besitzt
Befristung: *
Alte Bezeichnung: 3

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

* Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung