Klasse CE

Mindestalter: 18
Vorbesitz Klasse: C
Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D
Befristung: 5 Jahre*
Alte Bezeichnung: 2

Klasse CE 
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

* danach erneute ärtzliche Untersuchung