Klasse D
Mindestalter: 21
Vorbesitz Klasse: B
Einschluß: D1
Befristung: 5 Jahre
Alte Bezeichnung: 2 und F.z.F für KOM
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
* danach erneute MPU





