Klasse A1

Mindestalter: 16
Vorbesitz Klasse: keine
Einschluß: M
Befristung: keine
Alte Bezeichnung: 1b

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:

a) 80 km/h für 16 - 17jährige und
b) unbegrenzt ab 18 Jahre.