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Rotlichtverstoß
In der Regel wird ein Rotlichtverstoß grob fahrlässig verursacht. Daran ändert auch die fehlende Ortskenntnis nichts, gerade dann muss die Unsicherheit durch besonders umsichtige und vorsichtige Fahrweise ausgeglichen werden. (OLG Düsseldorf Az.:!-$ U 254/07)





