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Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird. Diese Prognose ist durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären.
Bundesverwaltungsgericht,
Az.: 3 C 32/07





