Mindestalter: 15
Vorbesitz Klasse: keine
Einschluß: keine
Befristung: keine
Alte Bezeichnung: 4, M
Einschluß: keine
Befristung: keine
Alte Bezeichnung: 4, M
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
- auch mit Beiwagen.
- Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.